1. Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft ist persönlich. Sie kann ab dem 18. Altersjahr eingegangen werden. Jüngere Personen bedingen einer ärztlichen Verfügung oder der permanenten Begleitung einer volljährigen Bezugsperson.
- Wird die Mitgliedschaft nicht nachweisbar 15 Tage vor Ablauf des aktiven Abos schriftlich gekündigt, erneuert sie sich um eine weitere Periode zu dann gültigen Konditionen.
- Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass ausschliesslich zur internen visuellen Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird.
- Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf eine solvente Person kann nur im Fall von Dauer erkrankung, Wegzug weiter als 25 km vom Club oder sonstigen Härtefällen gutgeheissen werden und ist unkostenpflichtig.
2. Angebot
Das Angebot richtet sich nach dem gewählten Abotyp. Eine Mitgliedschaft beinhaltet eine Ennittlung des Ist-Zustandes,eine Trainingsplanerstellungund ein Einführungs-Training.Für jeden Abozyklus von 4Monaten steht dem Mitglied ein neuer Trainingsplan mtt begleitetem Training zu.
3. Zutrittsmedium
Bei jedem Clubbesuch hat sich das Mitglied mit seinem persönlichen Chiparmband anzumelden. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des Armbands ist ein neues kostenpflichtig zu erwerben.
4. Mitgliederkonto
Mitglieder verfügen über ein eigenes Konto für bargeldlose Konsumation. Konto-Guthaben können weder bar bezogen, noch auf andere Konten transferiert werden. 6 Monate nach Ablauf der letzten Aboperiode verfällt das Guthaben und jeglicher Anspruch darauf.
5. Zahlungskonditionen
- Bei Abschluss ist, je nach Mitgliedschaftsvertrag, das gesamte Angebot oder die erste Rate zzgl. Gebühren bar oder mittels Karte zu bezahlen.
- Ratenzahlungen haben monatlich im Voraus zu erfolgen. Bei einem Zahlungsverzug von über 10 Tagen werden alle geschuldeten Restraten auf einmal fällig.
- Rechnungsstellungen erfolgen per E-Mail. Für konventionelle Rechnungsstellung per Post kann eine Gebühr erhoben werden.
- Es wird explizit darauf hingewiesen, dass jede Zahlungserinnerung oder Mahnung mit bis zu CHF 25.00 zzgl. Verzugszinsen verrechnet werden kann. lnkassogebühren gehen zu Lasten des Mitglieds und auch anfallende Bankspesen können diesem in Rechnung gestellt werden.
6. Zeitgutschriften
- Nichtbenützung des Clubangebots berechtigt weder zu Rückvergütung noch Verlängerung der Mitgliedschaft.
- Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, komplizierte Schwangerschaft, Unfall, beruflich bedingte Abwesenheit, Militärdienst, Ferien) von mehr als 28 Tagen Dauer, kann die Zeit darüber hinaus, bis maximal 100 Tage, gutgeschrieben werden. Eine Zeitgutsprache liegt im Ermessen der Clubleitung und kann nur gegen Vorlage von Belegen erfolgen. Abotypen mit kürzerer Laufzeit als 4 Monate sind von Zeitgutschriften generell ausgeschlossen.
7. Haftung
- Die Benützung der Anlagen und Einrichtungen des Clubs erfolgt zu jeder Zeit auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder Krankheit ist jegliche Haftung des Clubs oder dessen Mitarbeiter ausgeschlossen
- Der Club haftet nicht für den Verlust von Gegenständen jeglicher Art. Dies gilt auch für am Empfang hinterlegte Utensilien.
8. Betriebszeiten
- Es gelten die für den jeweiligen Abotyp gültigen Öffnungszeiten des Clubs.
- Nebst Feiertagen kann der Club auch für Revision, Reinigung etc. bis zu maximal 2 Wochen jährlich geschlossen werden.
- Anpassungen von Angeboten und Betriebszeiten können jederzeit ohne Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft erfolgen.
- Aus einer vorübergehenden oder definitiven Teilschliessung der Anlage oder einer Betriebseinstellung erwächst kein Anspruch auf irgendwelche Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft
9. Zuwiderhandlung
Verstösse gegen die AVB, die Clubordnung oder Weisungen der Club-Mitarbeiter sowie Diebstahl können eine Sistierung des Angebots, einen fristlosen Ausschluss des Mitglieds als auch ein Hausverbot zur Folge haben. Strafanzeige bleibt vorbehalten und jeglicher Anspruch auf irgendwelche Rückerstattung ist wegbedungen.
10. Generell
- Änderungen von Wohn- und E-Mail-Adresse sind unverzüglich zu melden,da andernfalls Nachforschungsgebühren anfallen können.
- Aus einer Änderung der AVB oder Clubordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten
- Die Vertragsparteien unterziehen sich dem Gerichtsstand am Domizil des Clubs